Artikel 55 Das Internationale Büro
Die Verwaltungsaufgaben des Verbands werden vom Internationalen Büro wahrgenommen. Der Generaldirektor ist der höchste Beamte des Verbands und vertritt den Verband. Das Internationale Büro gibt ein Blatt sowie Veröffentlichungen gemäß der Ausführungsordnung heraus.
Artikel 55 PCT
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